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Ein Vermieter muss seinem Mieter normalerweise die Untervermietung seiner Wohnung erlauben, wenn sich dessen wirtschaftliche Situation nach Abschluss des Mietvertrags erheblich verschlechtert hat. Hierzu gehören unter anderem auch die Einkommensverhältnisse des Mieters.
AG München, Urteil vom 15.10.2013, 422 C 13968/13